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   AG Siegburg, 20.03.2013 - 36 M 98/13   

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AG Siegburg, 20.03.2013 - 36 M 98/13 (https://dejure.org/2013,6205)
AG Siegburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - 36 M 98/13 (https://dejure.org/2013,6205)
AG Siegburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - 36 M 98/13 (https://dejure.org/2013,6205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Einstellung der Räumung: Doppelte Umzugskosten als unzumutbare Härte? (IMR 2013, 207)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Siegburg, 16.01.2013 - 123 C 109/12

    Wiederholungsgefahr bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens

    Auszug aus AG Siegburg, 20.03.2013 - 36 M 98/13
    wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 16.01.2013, Geschäfts-Nr. 123 C 109/12, auf Antrag der Schuldnerin vom 07.03.2013 gemäß §§ 765a ZPO bis zum 30.04.2013 einstweilen eingestellt.

    Mit vorgenanntem Antrag hat die Schuldnerin die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 16.01.2013, Geschäfts-Nr. 123 C 109/12, betreffend die Wohnung in T, H-Weg, 1. OG, nebst Keller- und Fahrradraum sowie Balkon- und Pkw-Stellplatz gemäß §§ 765a ZPO beantragt.

  • OLG Frankfurt, 12.12.1980 - 20 W 714/80

    Gerichtskostenschuld; Kostenschuld; Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;

    Auszug aus AG Siegburg, 20.03.2013 - 36 M 98/13
    Es begründet daher keine Härte im Sinne des § 765a ZPO, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einen erheblichen Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners bewirkt (Frankfurt OLGZ 81, 250).
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